Wie schon erwartet ... die öffentliche Diskussion ist noch sehr aufgeheizt und steht unter permanenter Beobachtung von Krötenschubsern und Co. Zudem
fehlt dem Betreiber die Erfahrung mit Motorrädern. Dieses wird deutlich, wenn man die Äußerung hört, dass nur Serienauspuffanlagen zugelassen sind
Der Betreiber lernt jedoch gerne dazu. Daher seine Empfehlung für einen möglichen Veranstalter, einen entsprechenden
Schallerhebungsbogen auszufüllen. Hierzu gehören Angaben zu den genau deklarierten Fahrzeugen und der gesamte geplante Tagesablauf mit genauem Zeitplan. Die entsprechenden Veranstalter sollten mit so einem Bogen bereits entsprechende Erfahrungen haben. Der Schallerhebungsbogen wird dann von der entsprechenden Behörde überprüft und entschieden, ob die Strecke für die Veranstaltung wird.
Menge der Fahrzeuge: die Strecke ist angeblich für die gleichzeitige Benutzung von 45 Fahrzeugen ausgelegt. Da es einige Blindkuppen auf der Strecke gibt,
empfiehlt der Betreiber maximal
35 Fahrzeuge gleichzeitig auf der Strecke. Schwere oder gar tödliche Unfälle wären in der aktuellen Diskussion sicherlich nicht förderlich, sind aber letztlich auch langfristig nicht wünschenswert.
Die Geräuschfestlegung erfolgt über den
Tagesmittlungswert und nicht über eine starre Begrenzung für jedes einzelne Fahrzeug (wie bei bestehenden Rennstrecken üblich). Zukünftig soll sich dieses Verfahren auch für andere Strecken durchsetzen.
Von der Funktion kann man es sich wie ein
Geräuschkonto vorstellen. Beispiel: zu Tagesbeginn steht die Uhr auf 18.00 Uhr. An mehreren Messpunkten wird der Geräuschpegel gemessen und mit dem gebuchten Kontingent verglichen. Kreist Pedda nun dreimal mit 130 DB durch die Runde, reduziert sich die Zeit aufgrund des erhöhten Mittlungswert auf vielleicht 17.30 Uhr. Folglich müssen dann zwei Runden Elektrofahrräder auf dem Programm stehen, um die Uhr wieder auf 18.00 Uhr zu bringen. Letztlich liegt es also an dem Veranstalter, wie er den Zeitplan zusammenstellt. Drei HarleyGespanne können so einen kompletten Tag auch schnell auf eine zweistündige Vormittagsveranstaltung reduzieren. Allerdings haben sie so auch die Chance, überhaupt mal ihre Runden zu drehen. Das Verfahren hat somit auch Vorteile.
Dennoch wird es sicherlich auch Höchstgrenzen bei den einzelnen Geräuschemissionen geben. Ich deute aber die fehlende Aussage eher als Augenzwinkern ... wer zuviel fragt, bekommt zu starke Einschränkungen. Allerdings wird der jeweilige Veranstalter sicherlich sein Kontingent entsprechend planen wollen. Somit wird er von sich aus schon entsprechende Geräuschvorgaben für die einzelnen Fahrzeuge vornehmen müssen.
Weitere Anmerkung von dem Betrieber: der Streckenverlauf ist durch die Höhenunterschiede nicht unbedingt für Supersportler ausgelegt. Es handelt sich vorrangig um eine GT-Strecke.