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zum tüv ohne nummernschild
Verfasst: Sa 30. Jul 2011, 20:49
von Haku Shiro
guten morgen leute
folgendes: meine suzi läuft jetzt soweit dass sie bereit ist für den tüv, da sie allerdings 5-6 jahre rumstand sind die nummernschilder nicht mehr wieder zu finden, und ganz so dreist sein und komplett ohne shcilder zum tüv fahren will ich ja auch nicht sein xD
zum anmelden brauche ich ja zuerst die zulassung vom tüv, also wie mache ich das nun? ist es legal ohne schild direkt zum tüv zu fahren oder muss ich wieder schauen wo ich einen 750er anhänger herbekomme und sie dann per hänger zum tüv karren?
danke
haku shiro
Re: zum tüv ohne nummernschild
Verfasst: Sa 30. Jul 2011, 21:51
von katana1135
wie soll das ohne Kennzeichen legal sein? In dem Fall hättest du keinen Versicherungsschutz.
Entweder auf einem versicherten Transportmittel (Anhänger oder Transporter) oder mit roter Nummer (vom Straßenverkehrsamt oder wenn du noch eine Werkstatt findest, die dir eine zu Verfügung stellt).
Gerade für solche Überführungsfahrten gibt es ja diese Kennzeichen. Früher war hierfür von der Versicherung eine Doppelkarte erforderlich (wird sicherlich auch heute noch sein). Die Kosten hierfür wurden aber in der Regel mit der späteren Anmeldung des Fahrzeug angerechnet. Folglich schon den Versicherungsschutz für das Kennzeichen bei der Versicherung holen, wo du später das Fahrzeug anmelden willst.
Achtung ... du solltest schon gewährleisten, dass der TÜV-Prüfer bei der Probefahrt mit dem Fahrzeug nicht liegenbleibt. Ich sag nur Taxi
Re: zum tüv ohne nummernschild
Verfasst: So 31. Jul 2011, 09:37
von katana uli
Ruf bei Landratsamt an und frag wassie Wollen oder machbar ist ???????
Früher war das so du hollst dir ne Doppelkarte mit der konnte man zur Zulassungstelle fahren da bekam man nen Weißen zette Nummerschild machen lassen mit dem durfte man dan mit dem Motorrad zum Tüv fahren war ab da ja fast schon Angemeldet .Tüven und dann wieder zum Landratsamt die Stemmpel hollen
Das alles im Direktem Weg nicht über Hamburg oder Berlin
So war das Früher heute keine Ahnung deswegen Anrufen
Re: zum tüv ohne nummernschild
Verfasst: So 31. Jul 2011, 18:41
von Der Hochsauerländer
Oder das sogenannte Kurzzeitkennzeichen über 3-5 Tage. Bekommst du auch bei deiner Versicherung und wird, wenn es später zu einem Vertrag kommen sollte mit verrechnet. sonst ca 70Euro
Gruß der Hochsauerländer
Re: zum tüv ohne nummernschild
Verfasst: Di 2. Aug 2011, 00:40
von Maxx
Ich bin der Meinung vom Hochsauerländer. Geh zur versicherung deines Vertrauens,laß dir eine Versicherungsbestätigung über ein Kurzzeitkennzeichen geben und wenn du dann den TÜV-Segen hast, melde es an und die Kosten für das Kurzzeitkennzeichen werden angerechnet. Aber erst anfragen.
Re: zum tüv ohne nummernschild
Verfasst: Fr 5. Aug 2011, 20:25
von Buddinger
ganz ohne Schild is nie legal...ohne Plaketten schon wenn Versicherung besteht, aber auch immer irgendwie von Region zu Region unterschiedlich. Ich würd beim Strassenverkehrsamt nachfragen.
Re: zum tüv ohne nummernschild
Verfasst: Fr 5. Aug 2011, 20:54
von octirolf
Buddinger hat geschrieben:ganz ohne Schild is nie legal...
Jein, zur Zulassungsstelle, mit bestehender Versicherung und TÜV ist ohne Schild erlaubt, weil du ja dort erst eins bekommst.
Jede andere Fahrt ist verboten.
Re: zum tüv ohne nummernschild
Verfasst: Sa 6. Aug 2011, 08:35
von Buddinger
Muss dann nicht das letzte alte montiert sein oder die letzte alte Zulassungsnummer auf Pappe oder so? Ist zumindest mein Wissensstand?
Hab ich aber so auch nie praktiziert...
Re: zum tüv ohne nummernschild
Verfasst: Sa 6. Aug 2011, 10:34
von katana1135
Die Sonderregelung mit dem nachträglichen Abstempeln eines bereits zugeteilten Kennzeichens wird hier geklärt:
Fahrzeug-Zulassungsverordnung (FZV)
Abschnitt 2: Zulassungsverfahren
§ 10 Ausgestaltung und Anbringung der Kennzeichen
(4) Fahrten, die im Zusammenhang mit dem Zulassungsverfahren stehen, insbesondere Fahrten zur Anbringung der Stempelplakette und Rückfahrten nach Entfernung der Stempelplakette sowie Fahrten zur Durchführung einer Hauptuntersuchung, Sicherheitsprüfung oder einer Abgasuntersuchung dürfen innerhalb des Zulassungsbezirks und eines angrenzenden Bezirks mit ungestempelten Kennzeichen durchgeführt werden, wenn die Zulassungsbehörde vorab ein solches zugeteilt hat und die Fahrten von der Kraftfahrzeug-Haftpflichtversicherung erfasst sind.
der gesamte § beispielsweise hier >> http://www.verkehrsportal.de/fzv/fzv_10.php
Demnach:
(1) Versicherungsschutz muss vorhanden sein
(2) Zulassungsbehörde hat bereits ein Kennzeichen zugeteilt
(3) ungestempeltes Kennzeichen ist angebracht/vorhanden
(4) Fahrt muss in Zusammenhang mit Zulassungsverfahren bestehen
- Anbringung oder Entfernung der Stempelplakette
- Durchführung HU, Sicherheitsüberprüfung oder AU
(5) innerhalb Zulassungsbezirk oder angrenzendem Bezirk
Also ist erstmal ein Kennzeichen erforderlich, welches bei der Zulassungsstelle zu beantragen ist. Und die werden einem schon was erzählen